Die besondere Stellung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als beliehener Freiberufler ist Garant für Fachkompetenz und Loyalität im Umgang mit dem Grundeigentum.
Auf Grund des technischen und rechtlichen Fachwissens über die Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken, ihrer Lage, Größe und sonstigen Beschaffenheit sind wir Ratgeber in
- Grundstücksfragen
- baurechtlichen Belangen
- Erschließungsfragen
- Bodenordnung
- Städtebau
- Verkehrsplanung
- nachbarrechtlichen Belangen