Grenzprüfungen oder die Wiederherstellung von schadhaften oder fehlenden Grenzzeichen sind hoheitliche Aufgaben und dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen werden.
Grundlage einer Grenzprüfung oder Grenzfeststellung sind die amtlichen Katasternachweise des Liegenschaftskatasters, die örtliche Kennzeichnung und Abmarkung der Grenze mit zugelassenen Markierungen (Grenzstein, Metallbolzen) sowie die Messungsnachweise und Dokumente zur Registrierung und Fortführung des Liegenschaftskatasters.