Grundstücksteilungen verlangen eine detailierte Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der nachbarrechtlichen Belange sowie eine umfassende bau- und eigentumsrechtliche Beurteilung. Durch die frühzeitige Einbindung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in Ihr Vorhaben wird ein optimaler Verfahrensablauf und in aller Regel eine wesentliche Kostenminimierung erreicht.
Alle vorbereitenden Schritte sind Grundlage für die örtliche Vermessung und die Fertigung der Vermessungsschriften als Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuches.