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Vermessung langgestreckter Anlagen

Die Schlussvermessung von langgestreckten Anlagen wie Straßen, Wege, Gewässer und Bahnanlagen erfolgt in aller Regel nach der endgültigen Herstellung der Bauwerke. Sie dient dem rechtlichen Vollzug und der Abrechnung der im Vorfeld abgeschlossenen Kaufverträge sowie der Fortführung des Liegenschaftskatasters und dem Grundbuch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fertigung der Vermessungsschriften und der Eigentumsübergang auch vor dem Bau der Anlagen erfolgen.
 
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