Grundlage für die Entwicklung und die Bereitstellung von Bauland im Innen- und Außenbereich ist neben einer qualifizierten Bauleitplanung, die Bodenordnung oder kurz Umlegung und die Bewertung des Grund und Bodens.
Den gesetzlichen Rahmen für die Bodenordnung und Wertermittlung bildet das Baugesetzbuch (BauGB).
Bodenordnung im Sinne dieses Gesetzes ist Instrument und Werkzeug gleichermaßen, in Anwendung zuvor definierter Verfahrensregeln unter privatnützigen Aspekten den Grund und Boden in der Weise neu zu ordnen, dass sie den städtebaulichen Zielvorgaben sowie den Belangen von Umwelt und Natur optimal gerecht werden.
Gerst Amtliche Vermessungen verfügt auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen über beste Voraussetzungen, Gemeinden bei der Wertermittlung und Baulandentwicklung zu begleiten. Es ist für uns selbstverständlich, bei der Baulandentwicklung die städtebauliche und Erschließungsplanung flankierend oder verantwortlich mitzubegleiten.
Verbindlichkeit, Kontinuität und Vertrauen sind für uns die Maximen im Umgang mit den Umlegungsbeteiligten. Das Gespräch und die Erörterung sind in unserem Hause Chefsache. Mit unseren fachübergreifenden Ingenieurdienstleistungen bieten wir Bodenordnungsverfahren als Gesamtlösungen oder als Partner mit Verfahrens- und Erschließungsträgern. Die langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen und allen namhaften Erschließungsträgern in Baden-Württemberg bestätigt Kontinuität, Qualität und Zuverlässigkeit.